Lernstandermittlung und Bewertungsschema

In der Grundschule werden die Schülerinnen und Schüler allmählich an schriftliche Arbeiten gewöhnt und mit den Verfahrensweisen und den Methoden bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten vertraut gemacht. Die Lehrwerke „Einstern“ und „Niko“ bieten regelmäßige Diagnosetests an, die von jedem Schüler individuell zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschrieben werden können.

Klassenarbeiten und Lernkontrollen werden durch Noten bewertet. Die Anzahl der Arbeiten ist durch das Hessische Schulgesetz vorgegeben – siehe Tabelle.

Arbeiten und Lernzielkontrollen werden nach einem einheitlichen Bewertungssystem der Brückenschule benotet, welches das Kollegium gemeinsam festgelegt hat. Die Handhabung ist im jeweiligen Jahrgang gleich – siehe Punkt „Einheitliches Bewertungsschema benoteter Arbeiten der Brückenschule“.

Die schriftlichen Klassenarbeiten und die Unterrichtsinhalte planen die Kolleginnen einer Jahrgangsstufe gemeinsam.

Verteilung der schriftlichen Arbeiten
Die Verteilung der Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen und Übungsarbeiten sind im Hessischen Schulgesetz vorgeschrieben – siehe Tabelle.

Klassenarbeiten: Es werden verschiedene Themenbereiche des erarbeiteten Stoffes abgefragt. Klassenarbeiten werden grundsätzlich benotet.

Lernkontrollen: Es wird nur ein erarbeitetes Thema abgefragt. Lernkontrollen können benotet oder nur bepunktet werden.

Übungsarbeiten: Übungsarbeiten dienen nur zur Übung. Sie werden weder benotet noch bepunktet. Die Anzahl der Übungsarbeiten ist nicht festgelegt und dürfen sooft diese benötigt werden, auch geschrieben werden.

Lernstandserhebung: wird im 3. Schuljahr verbindlich in Deutsch und Mathematik geschrieben. Termine und Inhalte werden hessenweit vom Kultusministerium vorgegeben.

In Klasse 1 werden Übungsarbeiten oder Diagnosetests (Mathe „Einstern“, Deutsch „Niko“) geschrieben.

In Klasse 2 werden in Deutsch und Mathematik max. 4 Klassenarbeiten und unbenotete Übungsarbeiten geschrieben. Benotete Arbeiten werden erst ab dem 2. Halbjahr geschrieben.

Klasse 3 schreibt max. je 3 Lernkontrollen in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht und max. je 6 Klassenarbeiten in Deutsch und Mathematik. Dazu können noch unbenotete Übungsarbeiten geschrieben werden.

Klasse 4 schreibt in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht maximal 4 Lernkontrollen und in Deutsch und Mathematik maximal 6 Klassenarbeiten, darüber hinaus können unbenotete Übungsarbeiten geschrieben werden

  benotet/ bepunktet nicht benotet
  Klassenarbeiten Lernkontrollen Übungsarbeiten
 
  • 5 Unterrichtstage vorher anzukündigen
  • Kenntnisnahme ist durch Erziehungsberechtigte zu bestätigen
dienen der Feststellung des individuellen Lernstandes
Klasse D und M D/ M/ SU

 

höchstens 15 Minuten

1 - -
2 je bis zu 4 (15´) -
3 je 6 (30´) je bis zu 3 (15´)
4 Je 6 (45´) bis zu 4 (30´)

Einheitliches Bewertungsschema benoteter Arbeiten der Brückenschule

Als verbindliches Bewertungsschema für alle benoteten schriftlichen Arbeiten (Klassenarbeiten, Lernzielkontrollen) nutzen wir an der Brückenschule in den 2., 3. und 4. Klassen die Punkte-Noten-Tabelle aus dem Lehrwerk „Welt der Zahl“. Diese ist in Konferenzen vieler Schulen entstanden und in der Praxis angewandt worden. Die Abstufungen in der Bewertung (1-, 2+, 2-) erfolgt abhängig von der Gesamtpunktzahl und dem pädagogischen Ermessensspielraum (z.B. Schwierigkeitsgrad der Arbeit) nach Absprache in einem Jahrgangsteam gleich.

Die Bewertung und Benotung von Aufsätzen muss für alle transparent sein, deshalb werden Aufsätze in allen Klassen nach dem Punkte-Noten-Schema bewertet. Dazu benutzen wir als Hilfsmittel: „Aufsätze beurteilen-schnell, sicher, hilfreich und fair“.

Die Bewertung von Rechtschreibarbeiten oder Diktaten erfolgt einheitlich für alle Klassen nach dem ausgearbeiteten Leitfaden der Fachkonferenz Deutsch.

Unter jeder schriftlichen Arbeit wird der Notenspiegel aufgeführt. Die Kenntnisnahme schriftlicher Arbeiten muss durch Unterschrift der Erziehungsberechtigten bestätigt werden.