Schulelternbeirat
Alle ersten Klassenelternbeiräte und deren Stellvertreter bilden den Schulelternbeirat (= SEB). Der SEB versteht sich in erster Linie als Bindeglied zwischen Schule und Elternschaft. Er wird von der Schulleitung über alle wesentlichen Angelegenheiten in der Schule unterrichtet. Bei vielen Entscheidungsprozessen der Schule hat der Elternbeirat eine beratende oder mitbestimmende Funktion.
Im SEB ist der erste Elternbeirat stimmberechtigt, bei dessen Abwesenheit der Stellvertreter. Der SEB trifft sich ein- bis zweimal pro Halbjahr zum Austausch in SEB-Sitzungen.
Aufgaben des Schulelternbeirates:
- - Wahrnehmung des Mitsprache- und Mitbestimmungsrechtes analog zu den Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes
- - Unterstützung der Lehrkräfte bei der Organisation und Ausrichtung von Schulfesten, Projekten und Veranstaltungen
- - Organisation des Elterncafés am Einschulungstag für Eltern der Einschulungskinder
- - Wahrung und Förderung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung
- - Wahl eines Vorstandes